Donnerstag, 17. Juli 2014

Karies früh erkennen ist entscheidend für die Mundsituation im Alter

Frühe Kariesprophylaxe ist eine wichtige Versorgungsaufgabe – nicht nur für Eltern, nicht nur für Erzieher, nicht nur für Zahnärzte, sondern auch für gesundheitspolitische Entscheider und für die Krankenkassen. Das belegt der einstimmig verabschiedete Beschluss „Zahnmedizinische Früherkennung bei Kindern“ der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni in Hamburg.

Die Gesundheits- und Sozialminister der Länder waren sich einig: Auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen einen Spitzenplatz einnimmt, so braucht doch eine Gruppe von Kindern dringend mehr Aufmerksamkeit: Kleinkinder bis 2½ Jahre. Erst ab dem 30. Lebensmonat des Kindes sehen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Notwendigkeit für zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. „Zu spät“, lautet das Votum der GMK, das sich aus dem einstimmig verabschiedeten Beschluss „Zahnmedizinische Früherkennung bei Kindern“ ableiten lässt.

Die so genannte Nuckel- oder Saugerflaschenkaries, in Fachkreisen als „Early Childhood Caries“ (ECC) bekannt, stellt das größte Problem in der Kinderzahnheilkunde dar. Es handelt sich dabei um die schmerzhafte Zerstörung von bis zu 20 Milchzähnen innerhalb der ersten Lebensjahre. Anders als die Karies der bleibenden Zähne ist die frühkindliche Karies an den Milchzähnen nicht zurückgegangen. Zudem gibt es eine starke Polarisierung des Kariesrisikos bei Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr: Aktuellen Studien zufolge vereinen 2% der Kinder 52% des Kariesbefalls auf sich. Häufig kommen diese Kinder aus Bevölkerungsschichten mit niedriger Bildung und niedrigem sozialem Status.

In Kindergärten und Kindertagesstätten können Eltern über die Erzieherinnen oder den betreuenden Patenschaftszahnarzt erfahren, dass sie mit ihrem Kind ab dem ersten Zahn zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen sollen oder dass die Vorsorge fürs Kind bereits in der Schwangerschaft der Mutter beginnt. Aber wie lassen sich Zahnschäden bei Kindern frühzeitig erkennen und behandeln, wenn die Eltern keinen Zahnarzt aufsuchen und ihre Kinder auch nicht in den Kindergarten schicken? Die Landeszahnärztekammer Hessen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen fordern daher die Aufnahme zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen in das Kinder-Untersuchungsheft. So können wirklich alle Kinder frühzeitig erreicht, so kann Karies verhindert werden. Der Beschluss der GMK zur zahnmedizinischen Früherkennung bei Kindern ist als Top 11.6 abrufbar unter www.gmkonline.de/Beschluesse.

Warum zahnmedizinische Frühprävention so wichtig ist

Karies ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkind- und VorschulalterMilchzahnkaries betrifft meist mehrere ZähneKleinkinder zeigen sich bei Behandlungen wenig kooperativ – umfassende zahnärztliche Maßnahmen sind oft nur bei Vollnarkose möglichZahnärztliche Frühprävention leistet auch einen Beitrag zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung und EntwicklungsstörungenKinder mit schadhaften Milchzähnen nehmen oft nicht altersgerecht zu, lernen nicht richtig sprechen und sind der Gefahr sozialer Ausgrenzung ausgesetzt

Weitere Hintergrundinformationen vermittelt die Broschüre „Frühkindliche Karies vermeiden – Ein Konzept zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern“, herausgegeben von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Berlin 2014. Tipps und Ideen zu frühzeitiger Zahnpflege gibt es über www.jugendzahnpflege.hzn.de

Empfehlungen der LZK Hessen und der KZV Hessen

In das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene ärztliche Kinder-Untersuchungsheft sollte ein verbindlicher Hinweis auf eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU) ab dem 6. Lebensmonat aufgenommen werden.Der erste zahnärztliche Termin nach der Geburt sollte bereits beim Durchbruch der ersten Milchzähne stattfinden.Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU) sollten an drei Terminen stattfinden: FU1 zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat, FU2 zwischen dem 10. bis 20. Lebensmonat, FU3 ab dem 21. Lebensmonat.

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