Mittwoch, 19. Februar 2014

WELCHE ZUSCHÜSSE BEKOMME ICH VON MEINER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen ist die Praxis verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten. Beides erfordert profunde Kenntnisse des Festzuschusssystems, das von einem komplexen Regelwerk geprägt ist und ständig weiterentwickelt wird. Die unten aufgeführten Dokumente geben einen Überblick über das Regelwerk zu den Festzuschüssen. Um die Praxen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, hat die KZBV zudem Arbeitsmaterialien erstellt, die Sie hier herunterladen können (siehe rechte Spalte). Rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Festzuschuss-Richtlinien, mit denen die Befunde und die Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse zu gewähren sind, festgelegt werden. Die Richtlinien werden ergänzt durch die Bestimmungen zur Kombinierbarkeit der Befunde sowie die jährlich neu festzulegenden Festzuschuss-Beträge. Zusätzliche gemeinsame Interpretationen von Vertretern der Zahnärzte und Krankenkassen helfen, das Festzuschusssystem in der Praxis richtig anzuwenden.

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